Bei einer Geschwindigkeitsmessung in der Gemeinde Bremen, A 1, Höhe km 104,4, Spur 3, FR Hamburg wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 150 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 30 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffistar S 330, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Bremen übersandt.

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