Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in der Gemeinde Bremen, auf der A 1, km 104,4, Spur 3, FR Hamburg ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 155 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 120 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: Messung mit Traffistar S 330, Frontfoto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Bremen übersandt.

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