Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Bremen, auf der A 1, in Höhe km 104,4, Spur 3, FR Hamburg mit 30 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 150 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 330, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Bremen übersandt

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