Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Dortmund, Altwickeder Hellweg, Nr. 235 wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 51 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Beweismittel: Messung mit Einseitensensor 3.0 und Foto.
Verstoß gegen :§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.4 BKat
Zeugenfragebogen wurde von Bußgeldstelle Dortmund übersandt.
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