Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Dortmund, auf der BAB 45, Fahrtrichtung Frankfurt wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 215 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 115 km/h. Beweismittel: Messung mit PoliScan Speed.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.10 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Anhörung wurde von Bußgeldstelle Dortmund übersandt.
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