Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Dortmund, B 236n, FR Lünen, km 6,770 wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 109 km/h, zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 49 km/h. Beweismittel: PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Dortmund übersandt.

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