Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Dortmund, BAB 45, FR Oberhausen / Hannover, km 9,350 ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 124 km/h , bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 24 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Dortmund übersandt.
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