Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Dortmund, Hamburger Straße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Lasermessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung von 22 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit Messgerät PoliScan Speed wurden 72 km/h mit Foto dokumentiert
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Dortmund übersandte Formular Anhörung
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