Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gersweiler, A 620, Höhe Gersweiler Brücke, Rtg. Saarlouis die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 17 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h. Die Messung mit Poliscan FM1 ergab 98 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: ußgeldstelle Landesverwaltungsamt Saarland übersandte Vordruck Anhörung
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