Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamm, auf der Kamener Straße, FR Osten, im Bereich von Haus-Nr. 231 mit 28 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 98 km/h. Beweismittel: Messprotokoll, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Stadt Hamm übersandt.

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