Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamm, Dolberger Straße, Höhe Sportplatz, Fahrtrichtung Westen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden im Rahmen einer Geschwindigkeitsmessung 72 km/h bei zulässigen 50 km/h mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Foto festgestellt. Die Geschwindigkeitsübertretung betrug 22 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamm übersandte Formular Anhörung

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