Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamm, Lippestraße, FR Osten, Bereich Hausnr. 116a die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 27 km/h bei zulässigen 50 km/h. Mit einem Geschwindigkeitsmessgerät wurden 77 km/h mit Foto dokumentiert.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamm übersandte Formular Anhörung
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