Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Köln, auf der BAB 4, Höhe km 75.1, zw. AK Köln-Süd u. AS Köln-Poll, FR Olpe. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 30 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan Speed 110 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr .5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Formular Anhörung
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