Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Köln-Deutz, Deutzer Ring, Tangente , Auffahrt zur BAB 599, FR AK Gremberg  ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 138 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 38 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 und Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von  Bußgeldstelle Köln übersandt.

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