Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln, Innere Kanalstraße, Höhe Lentstraße, FR Zoobrücke die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Radarmessung, Foto, VDS M5 stat. RAD2 mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 24 km/h, bei erlaubten 50 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 74 km/h
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: übersandte Vordruck Anhörung
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