Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln-Müngersdorf, Wendelinstraße, Höhe Schule, Fahrtrichtung Vitalisstraße die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 20 km/h bei zulässigen 30 km/h. Mit Messgerät VDS M5 stationär digital wurden 50 km/h mit Foto dokumentiert

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: übersandte Vordruck Anhörung

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