Verstoß gegen zulässige Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften begangen. Es wurde die erlaubte Geschwindigkeit in Köln-Neustadt-Süd, Hohenstaufenring, Höhe Hs-Nr. 34-58, in Fahrtrichtung Rudolfplatz um 17 km/h bei zulässigen 70 km/h überschritten. Festgestellt wurden 97 km/h, Beweismittel: Messgerät TraffiStar S 350 semistationär mit Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

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