Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln-Pesch, Pescher Weg, ggü. Fuchsienweg, in FR Lindweiler die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung mit Geschwindigkeitsmessanlage TraffiStar S 350 semistationär mit Foto ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 31 km/h, bei erlaubten 30 km/h. Die festgestellte Geschwindigkeit betrug 61 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Vordruck Anhörung
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