In Marl, auf der BAB 52, bei km 14,175, FR Haltern wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 31 km/h überschritten. Die Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic PoliScan ergab 91 km/h, bei zulässigen 60 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandte Vordruck Anhörung

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