Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Marl, ca. 50m vor Auf-/Abf. BAB 43, FR Wuppertal, hinter Brücke mit 26 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 76 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 und Foto.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandt.

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