Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Münster, Lublinring die erlaubte Geschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden 35 km/h über der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h. Die durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab 65 km/h.
Verletzte Vorschriften:§ 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Münster übersandte Formular Anhörung
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