Es wurde innerhalb geschlossener Ortschaften die zulässige Höchstgeschwindigkeit in 65479, Raunheim, auf der Kelsterbacher Straße, Karlstraße, Fahrtrichtung Ortsausgang um 10 km/h, bei zulässigen 30 km/h überschritten. Festgestellt wurden mit Lasermessung mit Foto 123 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Zentrale Bußgeldstelle RP Kassel übersandte Zeugenfragebogen
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