Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Recklinghausen, auf der BAB 43, km 42,187, FR Münster. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 33 km/h, bei zulässigen 100 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Einseitensensor ES3.0 133 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandte Vordruck Anhörung

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