Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Tübingen, auf der B 28, Burgholz abwärts, Höhe Parkplatz wurde der Geschwindigkeitsverstoß außerhalb geschlossener Ortschaften mit 91 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 21 km/h. Die Messung wurde mit Einseitensensor ES3.0 durchgeführt. Beweismittel: Messprotokoll, Frontfoto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Tübingen übersandt.
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