Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Waltrop, Brambauerstr. ggüb. Haus-Nr. 138, FR stadteinwärts mit 19 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 69 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S350 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandt.
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