In Münster, auf der BAB 1, bei km 269,530, FR Bremen wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 29 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät Vitronic Poliscan 79 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

Aktenführende Bußgeldstelle Münster übersandte Anhörungsbogen

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