Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 07.05.2016 auf der BAB 2, bei km 3,4, in FR Hannover die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Dabei wurden 158 km/h, bei erlaubten 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 38 km/h . Beweismittel: Messgerät Einseitensensor ES3.0, Beweisfoto
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, StVG, 11.3.6 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Zentrale Bußgeldstelle Gransee

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