Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 27.05.2016 auf der BAB 20, bei km 327,94, in FR Uckermark-Kreuz mit 36 km/h, bei zulässigen 100 km/h gemessen. Festgestellt wurden 136 km/h. Beweismittel: Lasermessung mit PoliScan Speed, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat

Anhörungsbogen wurde von Zentrale Bußgeldstelle Gransee übersandt.

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