Die Missachtung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit wurde in der Gemeinde Norderwöhrden, OT Överwisch, Bundesstraße 5, in Rtg. Norden um 22 km/h, bei zulässigen 80 km/h festgestellt. Die durchgeführte Radarmessung ergab 102 km/h
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Dithmarschen
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