Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Stelle, Gem. Stelle, auf der K 86, Lüneburger Str. mit 31 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 101 km/h. Beweismittel: Radarmessung, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24,StVG, 11.3.6 BKat

Vordruck Anhörung wurde von Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandt.

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