Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Hamm, Unnaer Str. FR Hamm, Kreuzung Hellweg die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 50 km/h, 66 km/h mit Messgerät PoliScan F1 HP mit Foto. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 6 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Hamm übersandte Vordruck Anhörung
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