Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln, auf der BAB 4, Höhe km 75.1, zw. AK Köln-Süd u. AS Köln-Poll, FR Olpe die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 60 km/h 80 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 20 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit PoliScan Speed und Foto.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Vordruck Anhörung
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