Bei einer Geschwindigkeitsmessung in Lüdenscheid, Lennestraße, FR Werdohler Landstraße wurde der Geschwindigkeitsverstoß innerhalb geschlossener Ortschaften mit 85 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 35 km/h. Beweismittel: Messung mit Multanova 6F digital und Foto.

Verstoß gegen: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 Abs. 1,3 Nr. 5, § 25 StVG, 11.3.6 BKatV § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Märkischer Kreis übersandt.

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