Eine Geschwindigkeitsmessung, durchgeführt außerhalb geschlossener Ortschaften in Münster, auf der BAB 1, bei km 269,530, FR Bremen ergab einen Geschwindigkeitsverstoß mit 125 km/h, bei zulässiger Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 25 km/h. Beweismittel: Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic PoliScan

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Münster übersandt.

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