In Rostock, auf der Rövershäger Chaussee, L 22 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h innerhalb geschlossener Ortschaften um 8 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Lichtmessverfahren 58 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.1 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Hansestadt Rostock übersandte Anhörungsbogen
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