Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gladbeck, BAB 52, km 2,660, FR Essen die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Lasergerät durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 29 km/h bei zulässigen 70 km/h. Mit Messgerät ESO Einseitensensor ES3.0 wurden 99 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.5 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandte Vordruck Anhörung
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