In Borgholzhausen, Barnhauser Straße 58, FR Theenhausen wurde Geschwindigkeitsverstoß begangen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde am 08.03.2016 um 30 km/h überschritten. Gemessen wurden 80 km/h mit Messgerät ES3.0 , bei zulässigen 50 km/h. Beweismittel: Messgerät ES3.0, Beweisfoto

Aktenführende Dienststelle: Bußgeldstelle Kreis Gütersloh

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat

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