Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Lüdenscheid, Brückenstraße, FR Werdohl die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Die mit Multanova 6F digital durchgeführte Geschwindigkeitsmessung ergab eine Geschwindigkeitsüberschreitung um 22 km/h bei zulässigen 120 km/h. Festgestellt wurden 72 km/h.

Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Märkischer Kreis übersandte Formular Anhörung

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