Der Verstoß gegen die zulässige Höchstgeschwindigkeit erfolgte in Marl Nord, BAB 52, km 22,275, FR Haltern außerhalb geschlossener Ortschaften,. Dabei wurde die erlaubte Geschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 21 km/h, bei zulässigen 80 km/h überschritten. Festgestellt wurden durch Geschwindigkeitsmessung mit Vitronic PoliScan 101 km/h

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

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