Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemarkung Ramelsloh, auf der A 7, im Bereich von km 21,0, Richtung Hamburg mit 29 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 149 km/h. Beweismittel: Radarmessung, Foto
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.5 BKat
Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Landkreis Harburg übersandt.
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