Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Gladbeck, auf der BAB 52, in Höhe km 2.660, FR Essen mit 44 km/h, bei zulässigen 70 km/h gemessen. Festgestellt wurden 114 km/h. Beweismittel: ESO Einseitensensor 3.0, Foto

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.7 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Kreis Recklinghausen übersandt.

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