Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, A 27, FR Hannover mit 21 km/h, bei zulässigen 120 km/h festgestellt. Die Geschwindigkeitsmessung mit PoliScan FM 1 dokumentierte mit Frontfoto 141 km/h.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Formular Anhörung

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