In Bremen, A 281, FR A 27 wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 24 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät PoliScan FM 1 mit Foto 104 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat
Aktenführende Bußgeldstelle Bremen übersandte Anhörungsbogen
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