Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, A 281, FR BAB 1 mit 54 km/h, bei zulässigen 50 km/h gemessen. Festgestellt wurden 104 km/h. Beweismittel: PoliScan FM 1, Foto

Verstoß gegen:  § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24, § 25 StVG, 11.3.8 BKat, § 4 Abs. 1 BKatV

Anhörungsbogen wurde von Bußgeldstelle Bremen übersandt.

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