Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Bremen, AB Zubringer Arsten, FR einwärts die zulässige Geschwindigkeit überschritten. Eine Geschwindigkeitsmessung ergab eine Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 36 km/h, bei erlaubten 80 km/h. Die mit einem Geschwindigkeitsmessgerät mit Frontfoto festgestellte Geschwindigkeit betrug 116 km/h
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Bremen übersandte Vordruck Anhörung
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