Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in der Gemeinde Bremen, auf der Bundesautobahn A 1, Höhe km 105,9, Spur 3, FR Osnabrück mit 24 km/h, bei zulässigen 120 km/h gemessen. Festgestellt wurden 144 km/h. Beweismittel: Messung mit Multanova 6 F AFB FT 2, Frontfoto.

Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.4 BKat

Bußgeldstelle Freie und Hansestadt Bremen übersandte Anhörung zur Ordnungswidrigkeit

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