Die Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit, innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Herne, Sodinger Straße, FR Süden, Höhe Lütge Bruch mit 22 km/h, bei zulässigen 30 km/h gemessen. Festgestellt wurden 52 km/h. Beweismittel: Messung mit TraffiStar S 350 und Foto.
Verstoß gegen: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.4 BKat
Vordruck Anhörung wegen einer Ordnungswidrigkeit wurde von Bußgeldstelle Herne übersandt.
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