Innerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln, auf der A 3, bei km 0,900, RF Frankfurt die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Es wurden anstatt der erlaubten 80 km/h 120 km/h gemessen. Die Geschwindigkeitsüberschreitung betrug 40 km/h. Dokumentiert wurde der Geschwindigkeitsverstoß durch Messung mit PoliScan M 1 HP, Foto.
Verletzte Vorschriften: § 3 Abs. 3 , § 49 StVO, § 24 StVG, 11.3.6 BKat
Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Formular Anhörung
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