Außerhalb geschlossener Ortschaften wurde in Köln, auf der BAB 4, Höhe km 75.1, zw. AK Köln-Süd u. AS Köln-Poll, FR Olpe die zulässige Höchstgeschwindigkeit überschritten. Festgestellt wurden bei erlaubten 60 km/h, 76 km/h mit PoliScan Speed. Wegen der Geschwindigkeitsüberschreitung von 16 km/h wurde Ordnungswidrigkeitenverfahren eröffnet.

Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.3 BKat

Bearbeitende Dienststelle: Bußgeldstelle Köln übersandte Vordruck Anhörung

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