In Köln, Bundesstraße 55a, Höhe Wallecker Straße, Fahrtrichtung Zoobrücke wurde die zulässige Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h außerhalb geschlossener Ortschaften um 38 km/h überschritten. Gemessen wurden mit Messgerät VDS M5 stat. 118 km/h.
Verletzte Vorschriften: § 41 Abs. 1 iVm Anlage 2, § 49 StVO, § 24 Abs. 1.3 Nr. 5 StVG, 11.3.6 BKat
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